Sie möchten Mitglied bei Qualität am Bau werden?
Wir freuen uns auf Sie.
Sie haben ein Handwerksunternehmen im Großraum Augsburg/Schwaben und suchen Partner, die wie Sie qualitätsorientiert arbeiten? Sie suchen ein Netzwerk zum Erfahrungsaustausch und zur Wissenserweiterung? Sie möchten aktiv an einem positiven Image des Bauhandwerks arbeiten?
Dann werden Sie Mitglied bei Qualität am Bau!
Antrag auf Mitgliedschaft
Der monatliche Beitrag ist derzeit in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- Beitragsgruppe I 0 - 20 Mitarbeiter 75,00 €
- Beitragsgruppe II 21 - 50 Mitarbeiter 115,00 €
- Beitragsgruppe III 51 - 100 Mitarbeiter 150,00 €
- Beitragsgruppe IV über 100 Mitarbeiter 185,00 €
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 375,00 €
Der Monatsbeitrag wird durch Einzugsverfahren bezahlt.
Alle Beträge zzgl. MwSt.
Die Aufnahmegebühr und eine unterschriebene Einzugs- ermächtigung für die Mitgliedsbeiträge sind fällig bei Genehmigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
Eine Beitrittserklärung wird Ihnen nach Billigung Ihrer Mitgliedschaft durch den Vorstand zugesandt.
Der Beitritt ist vollzogen, wenn die unterschriebene Beitritts- erklärung sowie Einzugsermächtigung und Scheck für die Aufnahmegebühr bei uns eingegangen sind.
Antrag auf Fördermitgliedschaft
Der monatliche Beitrag ist derzeit in verschiedene Gruppen eingeteilt:
- Beitragsgruppe 0 bis 1 Mio. € 50,00 €
- Beitragsgruppe I bis 5 Mio. € 80,00 €
- Beitragsgruppe II bis 10 Mio. € 120,00 €
- Beitragsgruppe III bis 15 Mio. € 150,00 €
- Beitragsgruppe IV bis 20 Mio. € 200,00 €
- Beitragsgruppe V über 20 Mio. € 375,00 €
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt 375,00 €
Der Monatsbeitrag wird durch Einzugsverfahren bezahlt.
Alle Beträge zzgl. MwSt.
Die Aufnahmegebühr und eine unterschriebene Einzugs- ermächtigung für die Mitgliedsbeiträge sind fällig bei Genehmigung der Mitgliedschaft durch den Vorstand.
Eine Beitrittserklärung wird Ihnen nach Billigung Ihrer Mitgliedschaft durch den Vorstand zugesandt.
Der Beitritt ist vollzogen, wenn die unterschriebene Beitritts- erklärung sowie Einzugsermächtigung und Scheck für die Aufnahmegebühr bei uns eingegangen sind.